Neue Regeln beim Kabelfernsehen – wird der Empfang für Mieter jetzt teurer?
Bislang konnten Hauseigentümer die Gebühren für den Kabelanschluss im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Die Vermieter hatten in der Regel sogenannte Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen, um den Empfang von Kabelfernsehen in den Wohnungen zu gewährleisten. Dieses sogenannte „Nebenkostenprivileg“ der Abrechnung der Kabelgebühren über die Betriebskostenabrechnung ist nun zum 1. Juli 2024 weggefallen. Mieter können nun frei entscheiden, wie sie Fernsehen empfangen wollen. Bislang hatten sie keine Wahl, die Gebühren für Kabelfernsehen mussten in jedem Fall an den Vermieter überwiesen werden, egal ob sie den Anschluss nutzten oder nicht.
Inhaltsübersicht
Nebenkostenprivileg schon lange nicht mehr zeitgemäß
Das Kabelfernsehen wurde in Deutschland vor über 40 Jahren eingeführt und war damals eine echte Innovation. Immerhin konnten über die Kabelnetze bis zu 30 Fernsehkanäle empfangen werden, ohne dass Mieter über Antennen selbst für ihren Fernsehempfang sorgen mussten.
Oft wurde auch der Internetanschluss über das Kabelnetz eingerichtet. Als es beispielsweise noch nicht möglich war, Internet über das Handy zu empfangen, war das Kabelnetz für viele der einzige Weg online zu gehen, um beispielsweise Online einzukaufen oder beispielsweise auch an Spielautomaten mit Einzahlungsbonus im Casino zu spielen.
Jedoch haben sich die Zeiten spätestens mit den Streamingdiensten wie Netflix, Amazon Prime Video, YouTube oder Disney TV, die komplett digital über das Internet empfangen werden können, geändert. Auch die herkömmlichen Fernsehsender können heute über IPTV gestreamt werden.
Mit den nun weggefallenen Zwangsgebühren für den Kabelanschluss des Vermieters über die Betriebskostenabrechnung dürfte es für viele Mieter wesentlich günstiger werden, Fernsehen zu schauen. Ein Abo für IPTV-Streaming gibt es oft schon für rund fünf Euro im Monat.
Wer auf private Fernsehsender verzichten kann, kann dank Streaming durch die öffentlich-rechtlichen Sender sogar kostenlos Fernsehen. Der Rundfunkbeitrag muss jedoch parallel weitergezahlt werden.
Lineares Fernsehen kann weiterhin empfangen werden
Mieter, die weiterhin lineares Fernsehen empfangen wollen, können seit dem 1.Juli 2024 selbst Verträge mit Anbietern von Kabelfernsehen abschließen. Vorsicht ist jedoch geboten vor sogenannten Medienberater, die aktuell in Drückerkolonnen durch die Mietshäuser ziehen, um den Mietern oft überteuerte und langlaufende Verträge anbieten.
Alternativ können Mieter sich eine DVB-T2 Antenne anschaffen, um darüber Fernsehen zu schauen oder ein Abo bei einem IPTV-Streaming-Anbieter abschließen, das meist sehr viel günstiger ist als ein Vertrag für Kabelfernsehen. IPTV lässt sich zudem klassisch mit einem Receiver empfangen. Eine weitere Möglichkeit, Fernsehen zu empfangen, ist eine digitale Satellitenantenne zu installieren. Hierzu ist jedoch eine Genehmigung des Vermieters notwendig. In größeren Wohnblöcken wird diese Genehmigung angesichts des vorhandenen Kanalnetzes jedoch meist verweigert.
Besonderheiten bei Wohnungseigentümern
Wer in einer Eigentumswohnung wohnt, ist an die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung angewiesen. Diese muss die Kündigung des bisherigen Vertrages mit dem Kabelfernsehanbieter beschließen.
Bis zum 30. Juni 2024 gab es ein einmaliges Sonderkündigungsrecht, dass wegen der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs eingeräumt wurde. Sollte ein solcher Beschluss noch nicht getroffen und der bisherige Vertrag noch nicht gekündigt worden sein, läuft der bisherige Vertrag weiter. In diesem Fall sollte dringend mit dem Verwalter der Eigentümergemeinschaft geredet werden, damit ein entsprechender Beschlussantrag zu Kündigung in die nächste Eigentümerversammlung eingebracht wird.
Bürgergeldempfänger müssen nun selbst zahlen
Empfänger von Bürgergeld, deren Kabelfernsehgebühren bislang im Rahmen der Betriebskosten vom Jobcenter bezahlt wurden, müssen den Empfang von Fernsehen im Abo künftig selbst aus dem ihnen zustehenden Regelsatz bezahlen. Bürgergeldempfänger, die bislang über kein über den Vermieter bereitgestelltes Kabelnetz verfügten, mussten sich ohnehin schon selbst um ihren Fernsehempfang kümmern.
Internet und Telefon können weiterhin über den Kabelanschluss genutzt werden
Selbst wenn das TV-Signal über den Kabelanschluss nicht mehr genutzt wird, ist der Internetempfang weiterhin über das Netz weiterhin möglich. Auch der Telefonanschluss über das Kabelnetz bleibt erhalten. In Fällen, in denen das Kabelnetz überhaupt nicht mehr genutzt wird, hat der Anbieter die Möglichkeit, dieses zu sperren. Das kann entweder zentral im Keller des Hauses erfolgen oder durch eine Sperrdose in der Wohnung.
Vorsicht vor „Medienberatern“
Mieter, bei denen ein „Medienberater“ vor der Tür steht, die im Auftrag eines Kabelfernsehanbieters unterwegs sind, um auf Provisionsbasis Verträge abzuschließen, sollten vorsichtig sein. Keinesfalls sollten sie sich von Drohungen das Kabelfernsehen abschalten, einschüchtern lassen und auch keinen Vertrag an der Haustür unterschreiben. Es muss auch niemand in die Wohnung gelassen werden.
Mittlerweile gibt es auch Berichte über perfide Verkaufsmethoden. So hat bereits der eine oder andere Mieter in seinem Briefkasten eine Auftragsbestätigung erhalten, ohne je einen Auftrag erhalten zu haben. In diesem Fall sollte der „Vertrag“ sicherheitshalber sofort widerrufen werden und die Verbraucherzentrale informiert werden.
Bei unerwünschten Werbeanrufen sollte sofort aufgelegt werden. Sollten sich Medienberater in die Wohnung drängen, weil sie etwa den Kabelanschluss überprüfen wollen, sollten Mieter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ein Hausverbot aussprechen. Die Überprüfung des Kabelanschlusses ist nur ein Vorwand, um in die Wohnung oder ins Gespräch zu kommen. Gegebenenfalls kann auch die Polizei gerufen werden.
Wie sieht die Zukunft des Fernsehens aus?
Für die junge Generation ist lineares Fernsehen ohnehin schon ein Auslaufmodell. Diese nutzt vor allem Streamingdienste wie YouTube, Twitch oder Netflix. Der Anteile junger Menschen, die klassische Fernsehprogramme ist gering. Dennoch wird das lineare Fernsehen erhalten bleiben. Vor allem bei Nachrichten wie der Tagesschau oder dem Heute-Journal, beim Tatort oder bei frei empfangbaren Übertragungen von EM- oder WM-Spielen sowie den Olympischen Spielen spielen vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Stärken aus. Hier liegt der Anteil des linearen Fernsehens noch deutlich über 50 %. Daran wird sich auch in naher Zukunft wenig ändern. Dennoch geht der Trend zur Interaktion, also zur stärkeren Einbindung des Publikums über interaktive Inhalte.
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