Kfz-Versicherung wechseln – Tipps & Tricks

Der 30. November ist jährlich der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung, weshalb gerade vor diesem Datum viele gute Wechsel-Deals verfügbar sind. Viele sind aber trotz des massiven Sparpotentials noch bei ihrer alten, teuren Versicherung – das will ich ändern. In diesem Ratgeber, zeige ich euch daher, welche Angaben und Leistungsmerkmale beim Wechsel besonders wichtig sind und wie dieser auch im Dezember noch klappen kann.

Die wichtigsten Angaben beim Wechsel

Wer eine neue Kfz-Versicherung abschließt, muss einige Angaben machen, die den Tarif maßgeblich beeinflussen. Dazu gehören:

  • Wie viele Kilometer werden voraussichtlich im Jahr zurückgelegt?
  • Wird der Zweitwagen auch von Familienmitgliedern unter 21 Jahren benutzt?
  • Steht der Wagen nachts in einer Garage?
  • Wird der Wagen nur privat gefahren?

Vor allem bei der Jahreskilometerangabe bietet sich Raum zum Sparen, denn eine geringere Fahrleistung birgt ein kleineres Unfallrisiko und hat demnach oft einen günstigeren Beitragssatz zur Folge. Aber was passiert, wenn falsche Angaben bei der Autoversicherung doch mal auffliegen? Denn das geht im Schadensfall schneller als man denkt.

Die Jahreskilometer

Werkstätten vermerken den tatsächlichen Kilometerstand in ihren Rechnungen. Bei den meisten Versicherern sollten 15-prozentige oder Abweichungen ab 1.000 Kilometern zeitnah selbst gemeldet werden (einfach anrufen oder eine Mail schreiben) empfiehlt Finanztest. Die genaue Regelung der eigenen Versicherung findet man manchmal in den Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „K“. Eine Korrektur der Kilometerangabe erfolgt dabei meistens in 3.000er-Schritten:

  • 3.000 bis 6.000 Kilometer
  • 6.001 bis 9.000 Kilometer
  • 9.001 bis 12.000 Kilometer
  • 12.001 bis 15.000 Kilometer
  • 15.001 bis 20.000 Kilometer
  • 20.001 bis 25.000 Kilometer
  • 25.001 bis 30.000 Kilometer
  • über 30.000 Kilometer

Deshalb gilt: Lieber etwas mehr Kilometer einkalkulieren. Fahrt ihr weniger als vereinbart, gibt’s möglicherweise auch Geld zurück. Die Regelungen zur Beitragserstattung unterscheiden sich auch hier von Versicherung zu Versicherung und teilweise sogar von Vertrag zu Vertrag. Fragt also am besten bei eurem Vertreter nach oder guckt in die Versicherungsunterlagen. Die Mitteilung erfolgt ebenfalls telefonisch oder per Mail. Verti (früher „Direct Line“) schreibt auch direkt auf der eigenen Webseite, dass man Geld zurück bekommt, sollte man die Jahreskilometer unterschritten haben.

Fahrt ihr allerdings deutlich mehr Kilometer, kann es schnell sehr teuer für euch werden. Warum die Jahreskilometer so eine wichtige Rolle spielen? Ganz einfach: Je weniger ihr fahrt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Schäden oder Unfälle passieren, für die die Versicherung aufkommen muss.

Vertragsstrafen & Leistungsverweigerung für falsche Jahreskilometerangaben

Laut Pflichtversicherungsgesetz muss eure Kfz-Haftpflichtversicherung immer für einen geschädigten Dritten zahlen. Falschangaben beim Kilometerstand können deshalb zu Nachzahlungs- und/oder Entschädigungs-Forderungen führen, die ihr dann zahlen müsst.

Bei grob falschen Vertragsangaben ist auch der Verlust von Teil- oder Vollkaskoschutz möglich, bei Kaskoversicherungen kann eure Versicherung auch die Leistung komplett verweigern. In seltenen Fällen sind sogar Vertragsstrafen möglich. Bei Axa, Generali oder R+V24 ist das etwa die Strafzahlung eines Jahresbeitrags. Für eine Vertragsstrafe muss vor Gericht aber nachgewiesen werden, dass die Falschangaben vorsätzlich gemacht worden sind.  Zum Beispiel, dass schon bei Vertragsabschluss längere Reisen geplant waren, die die Kilometerangaben deutlich über den angegebenen Wert heben werden. Anbieter wie HUK-Coburg, Verti (Direct-Line) oder DEVK verzichten deshalb gänzlich auf Vertragsstrafen.

Ein Beispiel aus dem Jahr 2013 beschreibt einen Fall, der vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eigentlich einen ganzen Jahresbeitrag als Vertragsstrafe nach sich gezogen hätte. Der Fahrzeughalter hatte die angegeben 9.000 Kilometer mit 32.000 Kilometern deutlich überschritten. Er hatte allerdings Glück. Die Straf-Klausel in seinem Vertrag war ungenau formuliert, sodass er letztlich doch nicht zahlen musste.

Zweitwagenregelung

In einem Unfallbericht ist außerdem stets der Name des Fahrers vermerkt. Deshalb fällt es schnell auf, wenn ihr einen Zweitwagen fahrt, auf diesen aber entweder nicht angemeldet seid oder noch nicht das vereinbarte Mindestalter (meistens 21 Jahre) erreicht habt. In solchen Fällen wird eure Versicherung wahrscheinlich die jeweiligen Mehrbeträge aus der Vertragslaufzeit nachfordern. In seltenen Fällen kann der Vertrag sogar gekündigt werden. Ausgenommen hiervon sind die Übergabe des Wagens an Werkstatt-Mitarbeiter sowie Notsituationen, wenn der Fahrer gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen.

Garagen-Rabatt

Ähnlich sieht es aus, wenn ihr angebt, den Wagen nachts hauptsächlich in einer Garage zu parken, obwohl er meistens doch auf dem Bürgersteig steht. Hierbei entfernen Versicherer meistens den Rabatt ab dem Zeitpunkt der Feststellung. Aber auch hier können Nachzahlungen oder Vertragsstrafen fällig werden. Tagsüber dürft ihr euer Fahrzeug natürlich parken, wo ihr möchtet und auch während des Urlaubs könnt ihr euer Auto dauerhaft auf öffentlichen Parkflächen abstellen.

Privat- oder Gewerbewagen?

Autos, die privat (und nicht gewerblich) genutzt werden, sind günstiger in der Versicherung. Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gilt als private Nutzung.

Wer es mit Falschangaben übertreibt, den erwartet neben einer Vertragskündigung außerdem ein Eintrag im sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft. Das HIS gilt als schwarze Liste für Betrugsfälle, die nach der jeweiligen Versicherungssparte sortiert ist und eure Daten für fünf Jahre speichert. In diesem Zeitraum eine neue Versicherung zu finden, könnte nicht nur schwer werden, sondern auch extrem teuer.

Wichtige Leistungsmerkmale der Versicherung

Erhöhte Deckungssumme

Operationen, Bergungskosten und Invalidenrente sind nur ein paar Beispiele für die vielen Kosten, die durch einen Unfall verursacht werden können. Daher sollte die Deckungssumme bei ca. 100 Millionen Euro bzw. 12 Millionen Euro für Personenschäden liegen.

Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit

Eine rote Ampel ist schneller übersehen, als man denkt. Kommt es daraufhin zum Unfall, kann man mit Leistungskürzungen rechnen. Der Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit sollte also in jeder guten Kfz-Versicherung vorhanden sein.

Absicherung bei Maderschäden

Alle 2,5 Minuten knabbert ein Mader an Autokabeln! Da gerade die Folgeschäden eines solchen „Angriffs“ sehr ins Geld gehen können, ist es ratsam auch diese zu versichern.

Mallorca-Police

Gilt auch außerhalb der Party-Insel 😉 . Diese Police ist sinnvoll, falls ihr oft im EU-Ausland mit einem Mitwagen unterwegs seid. Die Deckungssumme der Haftpflicht für den Mietwagen wird so auf deutsches Niveau aufgestockt.

Sonderkündigungsrecht im Dezember & bei unterjährigen Verträgen

Das Sonderkündigungsrecht kann in zwei Fällen sehr nützlich für euch sein:

  1. Unterjähriges Versichern: Bei Anmeldung eines Neu- oder Gebrauchtwagens bzw. bei Versicherungswechsel mitten im Jahr schließt man sogenannte “12-Monats Policen“ ab. Hier ist darauf zu achten, dass dementsprechend nicht der 30.11 des Jahres als Stichtag gilt. Versicherungsdauer ist hier ab Versicherungsbeginn ein Jahr, z. B. vom 01.05.18 – 30.04.19.
  2. Kündigungsfrist verpasst: Der 30.11 liegt hinter uns und die alte Versicherung ist noch nicht gekündigt? Jetzt kann nur noch das Sonderkündigungsrecht helfen!

3 Wege zum Sonderkündigungsrecht

  • Beitragserhöhung: Ihr könnt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Das Recht besteht einen Monat lang.
  • Schadensfall/Unfall: Begleicht die Versicherung einen entstandenen Schaden, habt ihr auch hier ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
  • Fahrzeugwechsel: Egal, ob nur abgemeldet, verkauft oder verschrottet – tauscht ihr das alte gegen ein neues Auto, könnt ihr für dieses eine neue Versicherung abschließen.

Kündigen ohne Sonderkündigungsrecht?

Um das Fazit vorweg zu nehmen: Lasst es besser. Kündigt ihr die Versicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit, müsst ihr die Beiträge für die restliche Zeit trotzdem zahlen und sehr wahrscheinlich auch einen Aufschlag. Wenn ihr Beiträge einfach nicht mehr zahlt, werdet ihr zwar gekündigt, landet aber gleichzeitig auf der „schwarzen Liste“ der Versicherer. Dadurch gestaltet sich dann die Suche nach einer neuen Versicherung als sehr schwierig.

Weitere Spar-Tipps zum Wechsel

  • Verheiratete und in eheähnlicher Gemeinschaft Lebende sind laut Unfallstatistik die vorsichtigeren Fahrer. Versicherer gewähren hierfür oft Rabatte.
  • Habt ihr Kinder im Haushalt? Auch dann gibt es oft Rabatte, da Eltern zu den vorsichtigeren Fahrern gehören.
  • Auch wenn ihr ADAC-Mitglied oder Jahreskarten für den ÖPNV habt, gibt es oft Rabatte
  • Habt ihr im Haushalt zwei Autos? Wenn ihr regelmäßig einen weiteren Pkw nutzt, gewähren einige Versicherer Rabatte aufgrund der größeren Fahrpraxis.
  • SF-Klasse: Gebt die Schadenfreiheitsklasse des Jahres 2018 an. In euren aktuellen Versicherungsunterlagen findet ihr die SF-Klasse von 2017, addiert einfach eins darauf und gebt die nächsthöhere Klasse an.
  • Die jährliche Zahlweise ist am günstigsten. Bei halb- und vierteljährlicher Zahlweise verlangen die Versicherer teilweise bis zu 20% Aufschlag. Von monatlicher Zahlweise wird abgeraten, da etliche Versicherer diese nicht anbieten.
  • Denkt daran, euren alten Versicherer zu kündigen. Hier gibt es Mustervorlagen:

Fazit: Seid ehrlich & achtet auf die Leistungen!

Vertragsstrafen in Höhe eines Jahresbeitrags sind für Versicherer schwierig durchzusetzen. Sie können allerdings Leistungskürzungen vornehmen, Nachzahlungen einfordern und bei Kaskoversicherungen die Leistung sogar komplett verweigern. Darüber hinaus erwartet euch bei größeren Verfehlungen ein Eintrag auf der „schwarzen Liste“ der Versicherer. Seid also einfach ehrlich bei den Angaben, denn den Stress sind die paar Euro nicht wert.

Achtet außerdem darauf, dass wichtige Leistungen inbegriffen sind. Ich habe hier schon ein paar der wichtigsten aufgezeigt, allerdings ist sollte jeder Versicherung auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Ich hoffe, ich konnte einige nützliche Tipps vermitteln und den ein oder anderen zum Sparen bewegen . Habe ich etwas nicht erwähnt? Schreibt gerne in die Kommentare, worauf ihr beim Wechseln besonders achtet und fahrt vorsichtig 😉 .

Kommentare

Gast (Gast)

13.01.2019, 05:53 Antworten #

Guter Bericht 🙂 – nur der Zeitpunkt der Veröffentlichung hätte man beanstanden können (Mitte/Ende Oktober wäre sinnvoller gewesen). Aber die Wechselsaison startet in wenigen Monaten wieder…

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