Endlich: EU-Roaming-Gebühren sind endlich abgeschafft!
07.06.: Es gibt mittlerweile auch von den Netzbetreibern eigens eingerichtete Infoseiten zu den neuen EU-Regulierungen, so z.B. die o2 Aktionsseite und die Telekom-Aktionsseite.
Die Verordnung gilt für alle EU-Länder, also:
- 28 EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (inkl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, Martinique), Griechenland, Großbritannien (inkl. Gibraltar), Irland, Italien (inkl. San Marino, Vatikanstadt), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Zusätzlich: Norwegen, Island und Liechtenstein
02.02.2017: Jetzt ist es beschlossen: Ab 15.06.2017 könnt ihr euren Handytarif im EU-Ausland so nutzen wie im Inland! Auch die kurzzeitig besprochene 90-Tages-Frist (kostenloses Roaming nur 90 Tage pro Jahr) ist damit komplett erledigt.
Wichtig: Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren nicht inkludiert ist die Telefonie von Deutschland aus ins Ausland, sondern lediglich das Nutzen eures Tarifs im EU-Ausland, d.h. Telefonie vom Aufenthaltsland nach Deutschland und meist auch Telefonie im Aufenthaltsland. Beim Telefonieren von Deutschland zu ausländischen Nummern fallen jedoch nach wie vor Gebühren an.
Gute Neuigkeiten für alle EU-Reisenden: Seit dem 30. April 2016 wurden die Roaming-Gebühren sowieso gesenkt und begrenzt, und am 15. Juni 2017 dann komplett abgeschafft. Extrem überhöhte Handykosten im Urlaub sind damit spätestens passend zur Sommer-Saison Vergangenheit.
Die groben Details hat die Bundesregierung auf Facebook in der Grafik vom März 2016 oben schön zusammengefasst, hier noch mal genauer:
- Anrufe: Wie auf dem Bild zu erkennen, wurden seit dem 30.04.2016 ausgehende Anrufe schon jetzt auf euren Inlandstarif plus max. 5 Cent pro Minute beschränkt. Bei ankommenden Anrufen müsst ihr aktuell nur noch max. 1 Cent auf euren normalen Tarif draufzahlen (der meistens keine Kosten für ankommende Anrufe veranschlagt). Ab 15.06.2017 entfallen die Zusatzgebühren komplett.
- SMS: SMS wurden am 30.04.2016 von 6 Cent auf max. 2 Cent plus dem Inlandstarif pro SMS gesenkt. Ab 15.06.2017 entfallen die Zusatzgebühren komplett.
- Internet: Die heutzutage wahrscheinlich wichtigste Preissenkung gilt der Internetnutzung im EU-Ausland. Hier musstet ihr seit dem 30. April 2016 nur noch 5 Cent und euren normalen Tarif (wahrscheinlich eine Flat, also keine Kosten) pro MB zahlen. Außerdem wurde eine Obergrenze eingerichtet, die bei 50€ teurer Internetnutzung griff. Das heißt, dass ihr maximal für 50€ surfen könnt und dann wird euer Zugang gesperrt, sollte keine andere Vereinbarung mit eurem Provider bestehen. Aber keine Angst, denn selbst wenn ihr den Maximalbetrag von 5 Cent pro MB zahlen müsst, habt ihr immer noch 1 GB zur Verfügung. Des Weiteren erhaltet ihr bei Erreichen von 80% des vereinbarten Grenzwertes eine Benachrichtigung, um euch zu warnen. Ab 15.06.2017 entfallen die Zusatzgebühren komplett.
Die genauen, für euch geltenden Preise müssen euch bei der Grenzüberquerung mitgeteilt werden, sodass ihr genau informiert seid, was ihr zahlt.
Das Genialste noch mal zum Schluss: Ab dem 15. Juni 2017 gilt dann in der gesamten EU euer Inlandstarif.
Fallstricke und Ausnahmen
Die Regelungen gelten wie beschrieben für alle Tarife – leider jedoch mit ein paar, ganz wenigen Ausnahmen. So bietet DeutschlandSIM sogenannte „National-Tarife“ an, z.B. eine Allnet-Flat + SMS-Flat + 5GB LTE für 14,99€/Monat – und das auch noch monatlich kündbar. Das hört sich nach einem bombigen Deal an, hat aber einen gewaltigen haken: Dieser National-Tarif kann tatsächlich nur innerhalb Deutschlands genutzt werden. Es gibt also auch hier keine EU-Roaming-Kosten – aber nur, weil der Tarif außerhalb Deutschlands einfach gar nicht nutzbar ist.
Quellen: heise.de [1], [2], facebook.com/Bundesregierung [1]
Update 09.09.2016: Was denn nun? Nach heftiger Kritik von Verbraucherschützern gibt die EU wohl klein bei – und die 90-Tage Frist ist wohl nun doch vom Tisch! (Quelle: n-TV) Also: Wir dürfen uns freuen, oder auch noch nicht – mal schauen, wie sich das entwickelt. Update 08.09.2016: Allen, die gehofft haben, durch die neue Regelung könnte der heimische Datentarif einem ausländischen weit günstigeren Platz machen, könnte jetzt der Traum davon platzen: Die EU-Kommission in Brüssel hat am Montag, den 05.09.2016, einen Entwurf für eine „Fair Use“-Regelung vorgelegt, welche die Roaming-Freiheit auf maximal 90 Tage im Jahr begrenzen soll. Und zwar, wie schon erwähnt, nach vorgeschlagenem „Fair Use-Entwurf“ für maximal 90 Tage im Jahr. So soll Missbrauch verhindert werden: Setzt sich die Regelung durch, gibt es keine Möglichkeit für Kunden, ohne Mehrkosten einen Mobilfunktarif in einem Land abzuschließen, sich aber dauerhaft in einem anderen aufzuhalten, in dem sie für einen Tarif mehr bezahlen müssten. Außerdem soll durch die Regelung der langfristige Anstieg von Preisen verhindert werden. Für alle, die in einem Grenzgebiet wohnen oder pendeln, soll es gesonderte Bestimmungen geben. Die Aufschläge nach den 90 Tagen sollen nicht über den Großhandelspreisen liegen, die derzeit noch verhandelt werden. Eine Regelung im „Fair Use“-Entwurf sieht vor, dass Netzbetreiber die Bestimmung stellen dürfen, dass der Kunde sich mindestens einmal alle 30 Tage in sein Heimnetz einbucht. Auch der Handel mit günstigen Pre-Paid-Karten soll unterbunden werden; Netzbetreiber könnten bestimmen, dass eine Karte im Heimnetz für eine angegebene Zeit aktiviert sein müsse, um fürs Roaming überhaupt erst nutzbar zu werden. Mitte Dezember 2016 soll die Regelung offiziell werden. Die Frage ist, wie sinnvoll die 90 Tage-Regelung überhaupt ist, wenn Netzbetreiber auf die Idee kommen sollten, Kunden aufzufordern, sich alle 30 Tage ins Heimnetz einzubuchen und Mehrkosten zu berechnen, sollte dies nicht geschehen. Fraglich ist allerdings, ob das im Interesse der Netzbetreiber läge. Für Urlauber sollten 90 Tage jedenfalls in der Regel ausreichend sein; im Durchschnitt verreisten Bürger in der EU zwölf Tage ins Ausland innerhalb Europas. Aber was ist mit allen anderen, die sich länger im Ausland aufhalten, ohne vorzuhaben, eine Regelung zum eigenen Vorteil zu missbrauchen? Die Argumentation, die Abschaffung der Roaming-Gebühren könne langfristig zu höheren Mobilfunkpreisen führen, muss man ebenfalls bedenken; könnte das der Wahrheit entsprechen? Oder würde ein europaweiter Wettbewerb nicht eher zu günstigeren Preisen führen? Und kann man das dauerhafte Nutzen eines ausländischen Tarifes eigentlich als Missbrauch einer neuen Regelung bezeichnen?