Dashcam-Videos vor Gericht zulässig – Alle Infos im Überblick

Nachdem der Bundesgerichtshof am 15. Mai 2018 ein neues Urteil gefällt hat, was die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässt, sind immer noch viele Fragen offen geblieben. Denn ein Freifahrtschein für das freie Filmen ist das Ganze nämlich nicht. Was das Urteil genau bedeutet und was zu beachten ist, erfahrt ihr jetzt.

Wieso beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit Dashcam-Videos?

Die kleinen Kameras, meist fest hinter der Windschutzscheibe montiert, sind bereits in vielen Ländern sehr beliebt. Videos sind in vielfacher Ausführung im Internet zu finden. Egal ob skurrile, gefährliche oder zum Teil auch tragische Momente im Straßenverkehr, gezeigt wird alles was virales Potenzial besitzt.

Während einige Gerichte die Dashcam-Videos nie in der Beweisaufnahme zuließen, hatten andere Gerichte weniger Bedenken. So war die Rechtslage unklar. Im Zuge eines Haftpflichtfalls, bei dem zwei Fahrzeuge innerorts beim Linksabbiegen seitlich kollidiert waren und die Fahrt aufgezeichnet wurde, fällte das BGH ein Gesamturteil.

Was das Urteil genau besagt

Aus Datenschutzgründen bleibt das Aufzeichnen während der Fahrt weiter unzulässig. Doch bereits vorhandene Videos können vor Gericht verwendet werden, wenn die Interessen- und Güterabwägung es zulässt. Bekanntlich ist man im Straßenverkehr ohnehin wahrnehmbar und bewegt sich im öffentlichen Raum.

„Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.“ – BGH

Doch bezieht sich die diese Erlaubnis nur auf unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängende Aufnahmen. Eine „permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich“, erklärt der BGH-Richter.

Das Urteil gilt nicht für alle Gerichte

Hierbei handelt es sich um eine Einzelfall-Entscheidung, sodass der BGH die Zulässigkeit der Video-Aufnahme nur für den fraglichen Haftpflichtfalls genehmigt hat. Das Urteil ist nicht zwangsweise für künftige Prozesse binden. Jedes Gericht kann weiterhin frei entscheiden. In der Regel folgen die Gerichte jedoch der Argumentation des Bundesgerichtshofes.

Fazit

Die Verkäufe der sogenannten Dashcams wird vermutlich weiterhin zunehmen, auch wenn sie nur begrenzt eingesetzt werden dürfen. In ferner Zukunft können auch spezielle „Unfall-Cams“ auf den Markt kommen. Die Richter halten es nämlich für „technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.“ Sicher ist, dass wir in Zukunft mehr Dashcams im Straßenverkehr sehen werden.

Kommentare

Profilbild Hellas

04.08.2018, 09:23 Antworten #

Interessanter Artikel

Profilbild SunSurfer

16.08.2018, 10:39 Antworten #

einzig es fehlen die guten Dash-Cam Angebote 😀

Profilbild Hellas

26.12.2020, 08:52 Antworten #

Hat sich da schon was geändert?

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